Produkte von Oledos werden in unterschiedlichsten Bereichen eingesetzt, deshalb unterliegen die technologisch hochwertigen Produkte strengen Kontrollen, diese werden von uns vor jedem Projekt überprüft und kontrolliert. Jedes Produkt mit den darin enthaltenen Komponenten wird durch externe qualifizierte Prüflabore kontrolliert. Bestmögliche Produktsicherheit, hohe Funktionalität und Lange Lebensdauer sind das Ziel.
Annerkannte Prüflabore beurteilen die Produktsicherheit, für Produktsicherheit auf hohem Nivea stehen zum Beispiel die Prüflabore TÜV, VDE, Intertek, ENEC. Selbstverständlich werden auch alle Normen zur Vermeidung von schädlichen Stoffen in Produkten erflüllt.
Daher können Wir unseren Kunden Langlebigkeitsversprechen geben und garantiert Ersatz liefern wenn doch einmal eine Lampe ausfallen sollte. Für die Abwicklung der Garantie schreiben Sie uns einfach eine E-Mail oder Rufen und an wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Unsere Produkte wurden für Sie mit modernster Technik produziert und überzeugen durch ihre Qualität.
Daher wurden sie von uns mit einer Garantie ausgestattet. Wir bieten Ihnen einen kostenlosen Ersatz, wenn unsere Oledos Leuchtmitel nach Kaufdatum wegen eines Produktfehlers während des Garantiezeitraumes ausfallen.
Die Garantie für Oledos-Röhren beträgt projektbezogen bis zu 5 Jahre.
Alle weiteren Produkte aus unserem Sortiments haben eine Garantie von 2 Jahren.
Sollten Sie Reklamationen haben, dann melden Sie diese und senden das defekte Leuchtmittel mit der Rechnung ausreichend frankiert an uns zurück.
Sofern nichts schriftliches vereinbart wurde gilt die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche diese beträgt 2 Jahre und beginnt mit der Übergabe der Ware. In dieser Zeit werden alle Mängel, die der gesetzlichen Gewährleistungspflicht unterliegen, kostenlos behoben. Voraussetzung für die Gewährleistungsansprüche ist, dass der Mangel nicht durch unsachgemäße Benutzung oder Überanspruchung entstanden ist. Zeigt sich ein Mangel erst später als 6 Monate seit Übergabe, so hat der Kunde den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Gefahrübergang mangelhaft war. Anderenfalls steht es Oledos Lighting frei, den Nachweis zu führen, dass die Sache bei Übergabe keine Sachmängel aufwies. Hinsichtlich etwaiger Schadensersatzansprüche wegen Mängel der Sachen gelten die gesetzlichen Vorschriften.